Hase Preiskampagne 2024

Pflicht zum Austausch alter Kaminöfen
Bis Ende 2024 müssen alte Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden.

Kaminöfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden und die Emissionswerte des Bundes-Imissionsschutzgesetztes (BimSchV) nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht werden.

Wie lange ein Kaminofen in Deutschland betrieben werden darf, wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Er hat eine Austauschpflicht und Fristen für die Stilllegung bzw. für den Austausch alter Kaminöfen festgelegt: Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen aktuellen BImSchV vorgeschrieben, erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die aktuellen Grenzwerte liegen bei: 0,15 Gramm
Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas.


 
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